Waffensachkundelehrgang am 14.09., 15.09. und 21.09. 2024, Lehrgang verantwortliche Aufsicht am 22.09.2024

Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,

der Bezirk 09 des RSB beabsichtigt wieder einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach dem Waffenrecht (§7 WaffG) sowie einen Lehrgang zur verantwortlichen Aufsicht durchzuführen. Der Sachkundelehrgang findet am Samstag, den 14.09., Sonntag, den 15.09.2024 sowie Samstag, den 21.09.2024 statt. Am Sonntag, den 22.09.2024 folgt dann der Lehrgang verantwortliche Aufsicht am gleichen Ort.
Der Lehrgangsort wird noch bekannt gegeben. Lehrgangszeiten sind von 09 – ca. 17 Uhr.

Ich bitte Euch, für jedes anzumeldende Mitglied ein Anmeldeformular auszufüllen. Die Meldung erfolgt verbindlich und ist an mich zu richten. Meldeschluss ist der 15. August 2024. Da insgesamt nur eine Lehrgangskapazität von max. 25 Teilnehmern besteht, gilt für bezirksangehörige Vereinsmitglieder die Reihenfolge der Meldung als maßgebliches Kriterium. Die Lehrgangsskripte werden den Teilnehmern mit Zusage für die Lehrgangsteilnahme und nach Zahlung der Rechnungsgebühr vorab zugeschickt, damit sich diese vorbereiten können. Für die Teilnehmergebühren erhalten die Teilnehmer mit Zusage für die Lehrgangsteilnahme (ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn) eine entsprechende Rechnung, die umgehend zu überweisen ist.

Als Teilnahmevoraussetzung für den Sachkunde-Lehrgang sollten die Teilnehmer

  • mindestens 16 Jahre alt sein
  • mindestens ein halbes Jahr Schießsport in einem Verein betrieben haben (und natürlich mindestens so lange im Verein sein)
  • die erforderlichen Fertigkeiten im Schießen beim sportlichen Training in den ausgeübten Disziplinen erworben haben, siehe auch Anmeldebogen, unterer Bereich (sollten hier nur die Fertigkeiten im Umgang mit Druckluft- und KK-Waffen bestätigt sein, müssen die Teilnehmer noch einen schießpraktischen Teil im Rahmen der praktischen Prüfung absolvieren.)

Die Lehrgangsgebühr für den Sachkundelehrgang beträgt für Mitglieder von Vereinen des Bezirks 09 des RSB EUR 90,– pro Teilnehmer, für nichtbezirksangehörige Mitglieder des RSB EUR 110,– und für Nicht-RSB-Mitglieder EUR 130,– und ist nach Rechnungsstellung sofort zu überweisen. Die beiden letztgenannten Personengruppen können nur berücksichtigt werden, falls noch Platzkapazitäten frei sind (eine Annahmebestätigung bzw. Rechnungsstellung erfolgt hier daher erst kurz vor Lehrgangsbeginn). Die Gebühr ist auch zu entrichten, wenn ein eingeladener Teilnehmer nicht erscheint.

Als Teilnahmevoraussetzung für den Lehrgang verantwortliche Aufsicht müssen die Teilnehmer

  • mindestens 18 Jahre alt sein (zum Prüfungszeitpunkt)
  • einen Nachweis der Sachkunde von einer Untergliederung des RSB oder eine anderweitige Sachkunde von einem anerkannten Schießsportverband besitzen (eine Kopie der Bescheinigung eines anderen Verbandes ist mit der Anmeldung einzureichen) (es können auch Teilnehmer gemeldet werden, die am Sachkundelehrgang am Wochenende vorher teilnehmen. Die Anmeldung gilt dann nur für den Fall des Bestehens der Sachkundeprüfung)
  • einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs mit min. 9 Std., besucht in den letzten 2 Jahren
    Der Nachweis kann zur Not nachgereicht werden, jedoch wird die Bescheinigung nur bei vorliegendem Nachweis ausgegeben.

Die Lehrgangsgebühr für den Lehrgang verantwortliche Aufsicht beträgt für Mitglieder von Vereinen des Bezirks 09 des RSB EUR 40,– pro Teilnehmer, für alle anderen EUR 50,– pro Teilnehmer. Bezirksangehörige Teilnehmer an beiden Lehrgängen zahlen eine Kombigebühr in Höhe von EUR 120,–, nichtbezirksangehörige Mitglieder des RSB EUR 150,– und für Nicht-RSB-Mitglieder EUR 180,–.
In der Teilnahmegebühr ist die Gebühr für das jeweilige Manuskript enthalten, welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird, damit sie sich vor Lehrgangsbeginn vorbereiten können. Da Dritte an diesen Manuskripten Rechte besitzen, ist eine weitere Vervielfältigung durch die Vereine oder Teilnehmer nicht zulässig.

Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer am Prüfungstag eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt. Eine Kopie dieser Bescheinigung müssen sich die meldenden Vereine vom Teilnehmer anfertigen lassen. Eine Liste mit den bestandenen Teilnehmern wird außerdem noch an die Kreispolizeibehörde Gummersbach weitergeleitet. Andere zuständige Kreispolizeibehörden sind von den Teilnehmern selbst zu informieren.
Das Meldeformular findet ihr übrigens auch auf der Bezirksinternetseite (www.bezirk09-rsb.de) sowie auf der RSB-Seite (www.rheinischer-schuetzenbund.de unter „Ausbildung“) als PDF-Datei, die ihr mit dem Acrobat Reader ausfüllen und ausdrucken (aber möglicherweise nicht mit den Daten abspeichern) könnt.

Mit sportlichem Gruß

Kai Bolten
Lehrreferent Bezirk 09 – Oberbergisches Land e.V. – im Rheinischen Schützenbund

PDF-Dateien zum Download und Ausfüllen

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