Liga- und Sportordnung des Bezirkes 09 „Oberbergisches Land“ im RSB

Grundlage des Schießsportes im Bezirk 09 sind die gültigen Sportordnungen des Deutschen Schützenbundes
und des Rheinischen Schützenbundes, sowie die gültige Ligaordnung des Rheinischen Schützenbundes.

Nach Auflösung der Kreise 091 und 092 sind ergänzend hierzu organisatorische Regelungen notwendig.

          1. Meisterschaften

Verantwortlich für die Durchführung der Meisterschaften ist der Bezirkssportleiter unterstützt von seinen Stellvertretern.

Kreismeisterschaften werden nur durchgeführt, wenn mindestens fünf Schützen gemeldet werden.
Bei ausreichend Teilnehmern, werden die Kreismeisterschaften für Bezirk Nord und Bezirk Süd durchgeführt.
Wobei Bezirk Nord dem früheren Kreis 091, der Bezirk Süd dem früheren Kreis 092 entspricht.

Die Kreismeisterschaften für Süd und Nord können gleichzeitig auf einem Schießstand durchgeführt werden.

      2. Rundenwettkämpfe

Im Bezirk gibt es künftig  abhängig von der Anzahl der gemeldeten Mannschaften eine oder mehrere Bezirksligen.
Die höchste Liga ist die Bezirksoberliga.

Werden bis maximal acht Mannschaften gemeldet, wird nur eine Bezirksoberliga durchgeführt. Bei bis maximal 16 gemeldeten Mannschaften, wird die Liga gestaffelt, die besten acht starten in der Bezirksoberliga, die anderen in der Bezirksliga.
Werden mehr wie 16 Mannschaften gemeldet, wird eine weitere Staffel (Bezirksliga B) eingeführt.
Die Bezirksliga B ist hierarchisch unter der Bezirksliga angeordnet.

Verantwortlich ist der Ligaleiter, dem Stellvertreter zur Seite gestellt werden, die die einzelnen Staffeln ausschreiben und durchführen. Die Zuordnung der einzelnen Staffeln können diese untereinander absprechen.

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